Mit Freihandverkaufsverfügung vom 3. Februar 2021 verlangte das Konkursamt schliesslich eine Anzahlung von CHF 10'006.00 innerhalb von 10 Tagen (VB 3). Nachdem sich die Parteien zwecks Zahlung des Kaufpreises verschiedentlich schriftlich ausgetauscht und unterschiedliche Abmachungen getroffen hatten, kündigte der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 26. Mai 2021 die Überweisung von CHF 5'000.00 am 31. Mai 2021 (Auslösung der Zahlung) sowie die Bezahlung des restlichen Kaufpreises für den 7. Juni 2021 vor Ort in der Dienststelle an (VB 3). Das Konkursamt erklärte sich mit E-Mail vom 27. Mai 2021 mit diesem Vorgehen einverstanden (VB 3).