Mit Schreiben vom 25. November 2020 forderte das Konkursamt den Beschwerdeführer erstmals zur Zahlung des Kaufpreises auf (VB 2). Mit Freihandverkaufsverfügung vom 3. Februar 2021 verlangte das Konkursamt schliesslich eine Anzahlung von CHF 10'006.00 innerhalb von 10 Tagen (VB 3).