Lässt der Erwerber die gewährte Zahlungsfrist unbenutzt ablaufen, gerät dieser ohne Weiteres in Verzug. Eine Mahnung seitens des Konkursamts ist dabei nicht nötig (ROTH, a.a.O., N. 37 zu Art. 129 SchKG; BGE 75 III 11 E. 3). 4.3.3 Der Beschwerdeführer hat am 23. November 2020 das Segelboot Dehler 34 über die Auktionsplattform ricardo.ch ersteigert (VB 1, 2). Mit Schreiben vom 25. November 2020 forderte das Konkursamt den Beschwerdeführer erstmals zur Zahlung des Kaufpreises auf (VB 2).