7 3.5.4 Vorliegend ist beweismässig erstellt, dass das Konkursamt den Beschwerdeführer mit E-Mail vom 9. Juni 2021, 13.43 Uhr, auf die gleichentags versendete Verfügung hingewiesen hat (E-Mail des Konkursamts vom 9. Juni 2021, 13.43 Uhr; VB 4). Aus dem ins Recht gelegten Ausdruck der E-Mail ist indes nicht ersichtlich, ob die an den Beschwerdeführer versendete E-Mail überhaupt eine Anlage hatte. Wie das Konkursamt sodann zutreffend ausführt, hat der Beschwerdeführer am 9. Juni 2021, 15.26 Uhr, auf die E-Mail geantwortet.