3.5 3.5.1 Indem der Beschwerdeführer am Kauf des Segelboots festhält, wehrt er sich im Weiteren gegen den Widerruf der Freihandverkaufsverfügung. Somit richtet sich seine Beschwerde auch gegen die Verfügung vom 9. Juni 2021, mit der das Konkursamt die Freihandverkaufsverfügung definitiv widerrufen hat. 3.5.2 Zur Frage der Wahrung der Rechtsmittelfrist bringt der Beschwerdeführer vor, das Schreiben des Konkursamts sei ihm infolge Abwesenheit erst am 20. Juni 2021 zur Kenntnis gelangt (pag. 1). Das Konkursamt entgegnet, die Verfügung vom 9. Juni 2021 sei dem Beschwerdeführer vorab gleichentags um 13.43 Uhr per E-Mail zugestellt worden.