3.4 3.4.1 Soweit sich die Beschwerde gegen die Auktionsbeschreibung auf ricardo.ch richtet und das Segelboot dieser nicht entspreche, bildet die Freihandverkaufsverfügung vom 3. Februar 2021 das Anfechtungsobjekt. 3.4.2 Die Freihandverkaufsverfügung kann gemäss Art. 259 i.V.m. Art. 132a Abs. 1 SchKG nur auf dem Beschwerdeweg angefochten werden, auch wenn sich die Beschwerde auf zivilrechtliche Gründe stützt (LORANDI, Der Freihandverkauf im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 1994, S. 201; ROTH, in: Basler Kommentar, a.a.O., N. 4 zu Art. 132a SchKG). Die zehntägige Beschwerdefrist von Art.