1.9 Der Beschwerdeführer meldete sich in der Folge am 25. und 26. Mai 2021 erneut beim Konkursamt und kündigte die Überweisung von CHF 5'000.00 am 31. Mai 2021 sowie die Bezahlung des restlichen Kaufpreises für den 7. Juni 2021 vor Ort in der Dienststelle an. Zudem informierte er das Konkursamt über den Kontakt zur Bootswerft hinsichtlich der Abholung des Segelboots (E-Mails des Beschwerdeführers vom 25. und 26. Mai 2021, VB 3). Mit E-Mail vom 27. Mai 2021 bestätigte das Konkursamt mit dem geplanten Vorgehen einverstanden zu sein und hielt fest, es werde von einem Vertragsrücktritt ausgegangen, wenn bis zum 31. Mai 2021 keine