1.8 Nachdem sich die Parteien hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises und der Abholung des Segelboots weiter ausgetauscht hatten und eine Rückmeldung des Beschwerdeführers, ob dieser am Kaufvertrag festhalten oder von diesem zurücktreten wolle, ausgeblieben ist, hat das Konkursamt die am 3. März 2021 (recte: 3. Februar 2021) erlassene Freihandverkaufsverfügung definitiv widerrufen (Schreiben des Konkursamts vom 21. Mai 2021, VB 3). 1.9