Nachdem das Konkursamt vom Beschwerdeführer weder eine Rückmeldung auf das Schreiben vom 15. Februar 2021 noch innert Frist eine Anzahlung erhalten hatte, trat das Konkursamt mit Schreiben vom 18. März 2021 gemäss Ziff. 6.2.7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ricardo.ch vom Kaufvertrag zurück und verfügte den Widerruf der am 3. März 2021 (recte: 3. Februar 2021) erlassenen Freihandverkaufsverfügung (Schreiben des Konkursamts vom 18. März 2021, VB 3). 1.6 Mit E-Mail vom 24. März 2021 wandte sich der Beschwerdeführer an das Konkursamt und legte Widerspruch gegen das Schreiben vom 18. März 2021 ein.