Schliesslich ersuchte das Konkursamt den Beschwerdeführer die Anzahlung innert fünf Tagen zu überweisen oder um umgehende Mitteilung, ob unter Kostenfolge vom Kauf des Segelboots zurückgetreten werde (Schreiben des Konkursamts vom 15. Februar 2021, VB 3). 1.5 Nachdem das Konkursamt vom Beschwerdeführer weder eine Rückmeldung auf das Schreiben vom 15. Februar 2021 noch innert Frist eine Anzahlung erhalten hatte, trat das Konkursamt mit Schreiben vom 18. März 2021 gemäss Ziff.