Mit Schreiben vom 15. Februar 2021 informierte das Konkursamt den Beschwerdeführer darüber, dass die Abholung gemäss Ausschreibung innert fünf Tagen nach Auktionsende hätte stattfinden sollen. Betreffend die geforderte Anzahlung verwies das Konkursamt auf die Freihandverkaufsverfügung und die Beschwerdemöglichkeit an die Aufsichtsbehörde. Schliesslich ersuchte das Konkursamt den Beschwerdeführer die Anzahlung innert fünf Tagen zu überweisen oder um umgehende Mitteilung, ob unter Kostenfolge vom Kauf des Segelboots zurückgetreten werde (Schreiben des Konkursamts vom 15. Februar 2021, VB 3).