Ausserdem habe sie auch am 30. Dezember 2020 Rechtsvorschlag erhoben. Diesen Rechtsvorschlag habe sie in einem normalen Fensterbriefumschlag versandt. Der Briefumschlag mit dem Poststempel vom 18. März 2021 (Vernehmlassungsbeilage 6) könne gar nicht von ihr stammen, da solche Briefumschläge nur von der Post verwendet würden und nicht käuflich zu erwerben seien. Auch bei dieser Zustellung sei wohl etwas schiefgelaufen. Sie habe jedenfalls aus für sie unerklärlichen Gründen am 13. Juli 2021 von der Post eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten. Ob dies mit dieser Sendung zusammenhänge, sei unklar (pag. 1 und pag. 21).