2 die Dauer des Beschwerdeverfahrens Verwertungshandlungen zu unterbleiben haben (pag. 8). 2.4 Das Betreibungsamt beantragt mit Stellungnahme vom 6. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde (pag. 12 ff.). 2.5 Die Beschwerdeführerin replizierte mit Eingabe vom 2. August 2021 (pag. 21). 2.6 Die Gläubigerin liess sich nicht vernehmen. II.