2. 2.1 Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit auf 24. Mai 2021 datiertem Schreiben (Postaufgabe siehe E. 3.3 unten) Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 19. Mai 2021 (pag. 1 f.). 2.2 Mit Eingabe vom 24. Juni 2021 beantragte die Beschwerdeführerin die Verwertung des gepfändeten Guthabens zu sistieren (pag. 5). 2.3 Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 erteilte die Aufsichtsbehörde der Beschwerde insoweit aufschiebende Wirkung, als in der Pfändungsgruppe Nr. Y.________ für