4 so insbesondere bei der Übertragung von Stammanteilen (vgl. Art. 82 HRegV). Der Schuldner ist vorliegend als Gesellschafter mit 10 Stammanteilen an der E.________ GmbH im Handelsregister eingetragen. Zwar kommt der Eintragung bloss deklaratorische Wirkung zu (statt vieler: PASQUIER/WOLF/OERTLE, in: Basler Kommentar zum Obligationenrecht, 5. Aufl. 2016, N. 6 zu Art.