_ GmbH seien nie im Besitz des Schuldners gewesen, sondern sie seien immer bei der Beschwerdeführerin eingetragen gewesen und entsprechend versteuert worden. Als Beleg reicht die Beschwerdeführerin ihren Revisionsbericht bzw. ihre Jahresrechnung aus dem Jahr 2016 ein, woraus ersichtlich ist, dass die Beteiligung an der E.________ GmbH im Umlaufvermögen aufgeführt wird (Beschwerdebeilage 3). 3.3 Das Betreibungsamt führt in seiner Stellungnahme aus, der für das Widerspruchsverfahren entscheidende Gewahrsam an den Stammanteilen der E.________ GmbH befinde sich zweifellos beim Schuldner.