3. 3.1 Angefochten ist eine Verfügung, in welcher der Beschwerdeführerin als Drittansprecherin eine Frist zur Klage gemäss Art. 107 SchKG angesetzt wurde. 3.2 Die Beschwerdeführerin bringt sinngemäss vor, die Parteirollenverteilung sei falsch. Die 10 Stammanteile an der E.________ GmbH seien nie im Besitz des Schuldners gewesen, sondern sie seien immer bei der Beschwerdeführerin eingetragen gewesen und entsprechend versteuert worden.