Sie wehrt sich gegen die Fristansetzung betreffend die allfällige Widerspruchsklage. 1.5 Mit Verfügung vom 27. Mai 2021 wurde der Beschwerde von Amtes wegen die aufschiebende Wirkung erteilt. 1.6 Mit Vernehmlassung vom 7. Juni 2021 beantragte das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde. 2 1.7 Mit Stellungnahme vom 11. Juni 2021 beantragte die Gläubigerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. II.