Die Gläubigerin bestritt diese Ansprüche mit schriftlicher Erklärung vom 19. März 2021 (vgl. VB 2). 1.3 Das Betreibungsamt setzte der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. Mai 2021 (VB 3) eine Frist zur Klage gemäss Art. 107 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1). 1.4 Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. Mai 2021 Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Sie wehrt sich gegen die Fristansetzung betreffend die allfällige Widerspruchsklage.