1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Pfändungsurkunde des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland Ost vom 10. Mai 2021 wird aufgehoben und die Dienststelle Oberland Ost wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen neu zu verfügen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Dieser Entscheid ist kostenlos und zu eröffnen: - dem Schuldner - dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland