2. Das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, wird angewiesen, im Betreibungsverfahren Nr. ________der D.________GmbH eine Frist zur Klage nach Art. 107 Abs. 5 SchKG anzusetzen. 3. Es werden keine Kosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der D.________GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt C.________ - der E.________GmbH - dem Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau