Mit Begehren, das am 1. März 2019 beim Betreibungsamt eingelangte, beantragte die Beschwerdeführerin die Rückschaffung von Gegenständen nach Art. 284 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG; SR 281.1]. Unter anderem wurde die Rückschaffung einer Indoor-Hanfanlage verlangt, welche sich nicht mehr in den Räumlichkeiten der Schuldnerin befand. Diese Anlage konnte versandfertig in Containern bei der F.________AG in G.________ aufgefunden werden.