Zudem seien die Voraussetzungen für einen Notverkauf nicht erfüllt. Übrigens vermutete die Beschwerdeführerin schon damals, «das Konkursamt habe dem Druck einer Drittpartei nachgegeben, die versucht, sich das Geschäft der Konkursitin einzuverleiben, ohne aber für die damit zusammenhängenden Verpflichtungen aufzukommen» (VB 3). Die Bedenken, welche die Beschwerdeführerin im Februar 2021 äussert, sind nahezu deckungsgleich mit den Rügen, die sie in ihrer Beschwerde vom 3. Mai 2021 vorbringt.