3.2 In seiner Vernehmlassung vom 21. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) beantragt das Konkursamt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. 3.3 Am 25. Mai 2021 hat die Beschwerdeführerin der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern gegen Herrn F.________, vormals Delegierter des Verwaltungsrats der Konkursitin, ein Strafverfahren wegen unlauteren Wettbewerbs eröffnet habe. 3.4 Die Beschwerdeführerin hat am 4. Juni 2021 Bemerkungen zur Vernehmlassung des Konkursamtes eingereicht.