2 noch in Besitz des Konkursamtes seien. Schliesslich forderte die Beschwerdeführerin das Konkursamt auf, ihr die vertraglichen Grundlagen aus dem Notverkauf bzw. die Abreden zwischen dem Konkursamt und der Käuferin «bezüglich der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Beschwerdeführerin offenzulegen» (Beschwerdebeilage [BB] 18). 2.4 Am 23. April 2021 übermittelte das Konkursamt der Beschwerdeführerin auf elektronischem Weg eine Kopie der Freihandverkaufsverfügung (BB 3).