Sowieso seien die Voraussetzungen des Notverkaufs nicht erfüllt gewesen. Weiter habe sie, die Beschwerdeführerin, an gewissen Gegenständen einen Herausgabeanspruch. Diesem Anspruch habe das Konkursamt bis spätestens am 26. Februar 2021 zu entsprechen. Weitere Schritte hat sich die Beschwerdeführerin ausdrücklich vorbehalten (VB 3). 2.3 Mit Schreiben vom 1. April 2021 stellte die Beschwerdeführerin beim Konkursamt erneut einen Antrag auf Herausgabe gewisser Gegenstände. Zudem begehrte sie Akteneinsicht bzw. Auskunft darüber, welche Teile des Ersatzlagers der Konkursitin