Der Kaufpreis wurde auf CHF 75'000.00 festgelegt (exkl. MWST). Das Konkursamt führte den Freihandverkauf als (wirtschaftlichen) Notverkauf im Sinne von Art. 243 Abs. 2 SchKG durch (Ziff. 1 und 2 der Freihandverkaufsverfügung; Vernehmlassungsbeilage [VB] 2). 2.2 Mit Schreiben vom 22. Februar 2021 (adressiert an das Konkursamt) teilte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, «ihr Erstaunen» über den Notverkauf mit. Es sei unverständlich, dass das Konkursamt keine weiteren Interessenten eingeladen habe, um höhere Angebote zu machen. Sowieso seien die Voraussetzungen des Notverkaufs nicht erfüllt gewesen.