4. In ihrer Vernehmlassung vom 20. April 2021 schloss die Dienststelle Mittelland auf Abweisung der Beschwerde. Sie gab bekannt, dem Schuldner am 16. April 2021 einen Betrag von CHF 1'000.00 zurückerstattet zu haben (VB 13). Angesichts der neuen Pfändungsgruppe - so das Amt weiter - werde hingegen der Betrag von CHF 2'822.45 im Rahmen einer Sicherungsmassnahme zurückbehalten. Am 21. April 2021 wurde dem Schuldner das rechtliche Gehör gewährt. Er liess sich nicht vernehmen.