2 3. Mit Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 6. April 2021 wandte sich A.________ an die Aufsichtsbehörde des Kantons Bern und rügte sinngemäss das unberechtigte Zurückhalten der Differenz. Er machte geltend, ihm sei die Auszahlung in Aussicht gestellt worden und er habe ausdrücklich auf die "Rechtsfrist" verzichtet.