Kurz nach dem Versand der Pfändungsurkunde in der ersten Gruppe, nämlich am 31. März 2021, langten bei der Dienststelle Mittelland zwei Fortsetzungsbegehren der D.________ für eine Forderungssumme von insgesamt CHF 2'476.45, zzgl. Akzessorien ein (VB 14). Die Pfändung in der (neuen) Pfändungsgruppe-Nr. ___ wurde auf den 20. April 2021 anberaumt.