In der Folge pfändete die Dienststelle Mittelland die Forderung des Schuldners gegenüber dem Versicherer (VB 11). Am 15. März 2021 ging eine Zahlung von CHF 5'094.20 beim Betreibungsamt ein. Die Forderung der B.________ konnte aus dieser Zahlung vollständig gedeckt werden. Es verblieb eine Restanz von CHF 3'822.45. 2. Die Pfändungsurkunde konnte dem Schuldner am 26. März 2021 zugestellt werden (VB 3). Daraufhin - und offenbar auch schon zuvor - verlangte er die Rückzahlung der restanzlichen CHF 3'822.45, was ihm angeblich zugesichert worden sei.