Die Dienststelle Mittelland brachte indes in Erfahrung, dass der Schuldner der C.________ mit Schadensdatum vom 15. Januar 2021 den Diebstahl seines E-Bikes gemeldet hatte. Gemäss Auskunft des Versicherers war das Fahrrad zu einem Neuwert von CHF 6'000.00 versichert. Weder den Besitz des Fahrrades noch das Bestehen eines Versicherungsanspruchs erwähnte der Schuldner anlässlich des Pfändungsvollzugs.