Gegenstand Rückzahlung Guthaben Regeste: Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung der Pfändungsrechte Massnahmen zur Sicherung der Pfändungsrechte sind zulässig und können unmittelbar nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens vollzogen werden, auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Allerdings müssen sie als dringend geboten erscheinen (E. 7 ff.). Erwägungen: