Die Abtretung einer Forderung könne nur Sinn machen, wenn sie auch durchgesetzt werde. Nur so stelle sie einen zur Abtretung fähigen Vermögenswert dar. Sei von vornherein klar, dass die Forderung nicht durchgesetzt werde, weil der Abtretungsgläubiger gleichzeitig der Schuldner der entsprechenden Forderung sei, liege ein Nonvaleur vor, der nicht abgetreten werden könne. Dies sei bei einer allfälligen Abtretung der Forderung an die Beschwerdeführer der Fall. Die Beschwerdeführer hätten an der Forderung gegen A.________ kein Interesse.