OR nachgekommen sei. Selbst wenn davon ausgegangen würde, der Beschwerdeführer habe die Bedingung der Kollokationsverfügung erfüllt, könnten bis Februar 2015 mangels Bewerbungen die Lohnforderungen nicht zugelassen werden. 5 2.3 Mit Verfügung vom 8. Juni 2020 wurde dem Beschwerdeführer die Vernehmlassung des Konkursamtes zugestellt. Der Instruktionsrichter ordnete – vorbehältlich allfälliger umgehend einzureichender Bemerkungen – keinen weiteren Schriftenwechsel an und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht. 2.4 Daraufhin liessen sich die Parteien nicht mehr vernehmen.