Es sei ihm mitgeteilt worden, seine gemäss rechtskräftigem Kollokationsplan bedingt zugelassene Forderung in der Höhe von CHF 33'860.20 sei zufolge Nichterfüllung der Bedingung abgewiesen worden und entsprechend nicht mehr in der Verteilungsliste aufgeführt. Daraufhin habe der Beschwerdeführer eine Übersicht über die vorgenommenen Stellenbewerbungen sowie einen Auszug seines individuellen Kontos bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern eingereicht. Das Konkursamt habe jedoch die Anpassung der Verteilungsliste mit der Argumentation verweigert, die Einreichung der Belege sei verspätet erfolgt.