3 habe er sich beim Konkursamt telefonisch über die bevorstehende Abschlagsverteilung informiert. Es sei ihm mitgeteilt worden, seine gemäss rechtskräftigem Kollokationsplan bedingt zugelassene Forderung in der Höhe von CHF 33'860.20 sei zufolge Nichterfüllung der Bedingung abgewiesen worden und entsprechend nicht mehr in der Verteilungsliste aufgeführt.