Angesichts der Arbeitsmarktlage im Tätigkeitsbereich des Beschwerdeführers (E.________) habe er trotz diverser Bewerbungen erst per 1. Juni 2015 eine neue Arbeitsstelle antreten können. Der Beschwerdeführer habe mangels Erhalt irgendwelcher Lohnzahlungen in der Zeit vom 9. Dezember 2014 bis 30. April 2015 beim Konkursamt keine Belege eingereicht. Am 24. Juni 2020