Daher sei die Verteilungsliste anzupassen und die genannte Forderung mit der bereits zugelassenen Forderung von CHF 3'526.30, ausmachend total CHF 37'386.50 nach Abzug der direkt zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge im Sinne einer Abschlagszahlung an den Beschwerdeführer auszuzahlen. Der Beschwerdeführer habe sich während der Kündigungsfrist aktiv um eine neue Stelle bemüht und zur Unterstützung beim Personalvermittlungsbüro D.________ AG angemeldet. Angesichts der Arbeitsmarktlage im Tätigkeitsbereich des Beschwerdeführers (E._