Für die Zeit vor Konkurseröffnung, d.h. vom 1. bis 8. Dezember 2014 erhielt der Beschwerdeführer eine Insolvenzentschädigung in der Höhe von CHF 5'885.65. Für die Lohnforderung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 30. April 2015 gab der Beschwerdeführer beim Konkursamt eine Lohnforderung in der Höhe von CHF 43'745.95 ein. 1.2