5 der Fall, weshalb die Berechnung (auch nach der Revision) wie bei Alleinstehenden vorgenommen worden sei (pag. 41). 8.3 Zur Beantwortung dieser Frage seien die Ausgangslage und die Rechtsgrundlagen kurz rekapituliert: Die Beschwerdeführer sind verheiratet. Beide Ehegatten beziehen eine AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Der Beschwerdeführer bezieht zusätzlich eine BVG- Rente. Der Beschwerdeführer lebt seit seinem Schlaganfall im Januar 2019 im Pflegeheim C.________ in D.__