7.3 Auch in formeller Hinsicht erweist sich die Pfändungsurkunde vom 29. Mai 2020 als gültig. Zwar ist die Urkunde selbst nicht vollständig ausgefüllt. Wie die Beschwerdeführer aber selbst bemerken (pag. 3), ergeben sich die für sie relevanten Angaben aus den dazugehörigen (unterzeichneten) Beilagen (Anzeige betreffend Rentenpfändung inkl. Umfang, Unterlage «Pfändungsvollzug» und Existenzminimumsberechnung vom 29. Mai 2020) und erlaubten ihnen, sich gegen diese Verfügung zu wehren (die Beschwerdeführerin bzw. G.