3 (KESB) sowie ein Arztzeugnis über die Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers ein (pag. 27). 3.5 Mit Schreiben vom 29. Juni 2020 reichte das Betreibungsamt eine Vernehmlassung ein und schloss auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (pag. 45). 3.6 Mit Verfügung vom 2. Juli 2020 stellte der Präsident den Parteien einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 49 f.). II.