2. 2.1 Der Beschwerdeführer wird von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bzw. vom Kanton Bern für Kantons- und direkte Bundessteuern betrieben. Das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, (nachfolgend: Betreibungsamt) hat dem Beschwerdeführer per 9. Mai 2019 erstmals die Pfändung angekündigt. Nachdem das Betreibungsamt über den Schlaganfall des Beschwerdeführers informiert worden war, nahm es weitere Abklärungen vor. Die Pfändung wurde vorerst sistiert (vgl. das Verbal des Betreibungsamts in den Vernehmlassungsbeilagen).