Es würden deshalb Auslagen für die auswärtige Verpflegung und zusätzlich Reisespesen für den Arbeitsweg anfallen. Das Betreibungsamt berechne das Minimum, welches für die Existenz nötig sei. In Bezug auf Ausbildungen sei das Minimum eine Erstausbildung nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Zu prüfen sei allenfalls, ob in Abhängigkeit des Berufes für eine Erstausbildung Zwischenjahre erforderlich seien. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Der Sohn absolviere eine Lehre im Detailhandel, welche grundsätzlich 3 Jahre dauere.