9. Das Betreibungsamt bringt in seiner Vernehmlassung vor, dass Beiträge für die Erstausbildung im Existenzminimum auch nach der Volljährigkeit des Kindes bis zum Abschluss dieser Ausbildung aufgenommen würden, wenn die begonnene Erstausbildung auch abgeschlossen werde. Die Situation liege hier aber anders: Der volljährige Sohn D.________ habe die obligatorische Schulzeit im Jahr 2014 beendet, von 2014 – 2015 habe er beim Berufsbildungszentrum IDM (Industrie, Dienstleistung, Mode) in E.________ ein Zwischenjahr absolviert, von 2015 – 2016 sei er bei der F.________ gewesen, von 2016 – 2017 habe er eine Vorlehre bei der Migros C.___