220.00 - Arbeitswegkosten CHF 245.00 - Krankenkassenprämien CHF 186.50 - abzüglich Stipendien CHF -170.50 - abzüglich Beitrag des Sohnes an die Haushaltskosten CHF -203.35 3. Es sei das Betreibungsamt vorsorglich anzuweisen, bis zum Entscheid über diese Beschwerde keine gepfändeten Beträge an die Gläubiger auszuzahlen.