2. Es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und es sei das Betreibungsamt anzuweisen, die Unterhaltskosten des Sohnes D.________ in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums aufzunehmen – insbesondere folgende Faktoren: - Kinderzuschlag CHF 600.00 - Auswärtige Wohnung (Wochenaufenthalter) CHF 780.00 - Auswärtige Verpflegung CHF 220.00 - Arbeitswegkosten CHF 245.00 -