1. 1.1 Im Pfändungsverfahren der Pfändungsgruppe Nr. .________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) hat das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost (nachfolgend: Betreibungsamt) eine Lohnpfändung verfügt. Das Existenzminimum des Beschwerdeführers wurde mit Berechnung vom 25. Juni 2018 (Beschwerdebeilage [BB] 4) auf CHF 1‘728.80 berechnet. Der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat zwei volljährige Söhne. 1.2 Der Regionale Sozialdienst C.________ beantragte mit Gesuch vom 6. Februar 2019 in Bezug auf die Unterstützung eines Sohnes des Beschwerdeführers D.________ die Revision der Einkommenspfändung.