2. Mit Eingabe vom 18. März 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) gelangte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Er stellte die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 7. März 2019 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Gesuch des Beschwerdeführers vom 5. März 2019 um Eintragung eines Eigentumsvorbehalts nachzukommen und die Eintragung vorzunehmen bzw. die provisorische Eintragung definitiv vorzunehmen.